Vielen Dank für dein Interesse am Club der 100!
Wir freuen uns wenn du folgende Spendenvereinbarung ausfüllst und absendest!
Spendenvereinbarung
zwischen
TuS Eintracht Bielefeld e.V., Graudenzer Str. 20, 33604 Bielefeld
im folgenden "Empfänger “ genannt
und
im folgenden "Zuwender “ genannt
§ 1 Vertragsgegenstand
Der Empfänger überlässt dem Zuwender 1/100 der Fläche auf der CLUB DER 100 – Tafel. Dabei wird der Vor -und Nachname des Zuwenders auf der Tafel platziert, welche auf dem Gelände der Sportanlage Königsbrügge (Graudenzer Straße 20, 33604 Bielefeld) steht. Der Empfänger weist darauf hin, dass er nicht Eigentümer der Sportanlage ist. Die Sportanlage wird dem Empfänger zur Durchführung des Fußballsports von der Stadt Bielefeld vorrangig zur Verfügung gestellt. Die Tafel wird entsprechend der baulichen Gegebenheiten auf dem Gelände vom Empfänger anzubringen. Größe und Art der Befestigung, sowie der Umfang der Tafel ist vom Empfänger zu bestimmen. Ist für die in Aussicht genommene Art und Weise der Nutzung eine behördliche Genehmigung erforderlich, hat der Empfänger diese Genehmigung beizubringen. Wird die behördliche Genehmigung versagt oder eine Unterlassung der Tafelanbringung verlangt, so ist der Empfänger berechtigt, vom der Vereinbarung mit sofortiger Wirkung zurückzutreten.
§ 2 Vereinbarungsdauer
Die Vereinbarung hat eine Mindestlaufzeit von einem Jahr, beginnt am 1. September und endet am 30. Juni des Folgejahres (Ende der Saison 22/23).
§ 3 Zahlungsmodalitäten
Der Zuwender möchte die gemeinnützige Tätigkeit des Empfängers unterstützen und verpflichtet sich einen Spendenbetrag in Höhe von 100,00 € zuzuwenden. Den Spendenbetrag überweist der Zuwender auf das folgende Bankkonto des Empfängers:
Turn- und Sportvereinigung Eintracht Bielefeld e.V.
Sparkasse Bielefeld
DE20480501610064007800
§ 4 Pflichten des Empfängers
Der Empfänger verpflichtet sich, die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Spendentafel zu beachten. Insbesondere dürfen keine jugendgefährdenden Mittel verwendet bzw. angebracht werden.
§ 5 Haftung
Für die Beschädigung der Tafel durch Dritte, auch wenn dieses durch Sportler oder Wettkampf-Teilnehmer erfolgt, übernimmt der Empfänger die volle Haftung.
§ 6 Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bielefeld.
§ 7 Haftung
Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden
gelten nicht.
§ 8 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Punkte dieser Vereinbarung nicht zulässig sein oder werden, wird nicht automatisch der ganze Vertrag ungültig. Die Vertragsparteien werden anstatt der „unwirksamen“ im Nachhinein eine Regelung vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der „unwirksamen“ Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.
Diese Vereinbarung soll mit Wirkung ab dem 01.09.2022 Inkrafttreten.